KI in Immobilieninseraten: Was ist erlaubt – und was muss gekennzeichnet werden?
Virtuelle Möblierung, renovierte Visualisierungen, KI-generierte Stimmen oder digitale Testimonials: Künstliche Intelligenz ermöglicht eine professionelle und ansprechende Präsentation von Immobilien.
Vorsicht: Nicht jede KI-Anwendung ist rechtlich unbedenklich.
Die EU-KI-Verordnung sieht für sogenannte Deepfakes Transparenzpflichten vor. Als Deepfake gelten KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos oder Audios, die für Betrachter echt wirken könnten.
Werden Immobilienfotos oder Videos durch KI so verändert, dass ein anderer Eindruck entsteht, muss künftig offengelegt werden, dass die Inhalte künstlich erstellt oder bearbeitet wurden.
Geringfügige Bildoptimierungen oder Korrekturen ohne Veränderung des Inhalts gelten nach aktuellem Stand nicht als Deepfake und müssen daher nicht gekennzeichnet werden.
Wichtig: Die Transparenzpflichten treten am 2. August 2026 in Kraft. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Fazit: KI bietet großes Potenzial für die Immobilienvermarktung – entscheidend ist jedoch ein transparenter und rechtskonformer Einsatz.