Immobilienkäufer aufgepasst: Diese Förderung endet mit 30. Juni 2026

Wer aktuell überlegt, eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen, sollte jetzt besonders schnell sein. Denn eine wichtige Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf läuft mit 30. Juni 2026 aus – und kann Käufern noch eine erhebliche Ersparnis bringen.

Welche Gebühren entfallen derzeit?

Aktuell entfällt unter bestimmten Voraussetzungen sowohl:

  • die Grundbuchseintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % des Kaufpreises
  • als auch die Pfandrechtseintragungsgebühr in Höhe von 1,2 % des Pfandrechts der finanzierenden Bank

Insgesamt können Käufer somit bis zu 2,3 % der Kaufnebenkosten sparen.

Wie hoch kann die Ersparnis sein?

Die Gebührenbefreiung gilt für private Wohnimmobilien bis zu einem Kaufpreis von 500.000 €.

Das bedeutet konkret: Bei einem Kaufpreis von 500.000 € können bis zu 11.500 € pro Vertragspartner eingespart werden.

Besonders interessant: Beim gemeinsamen Kauf, zum Beispiel als Paar, gilt die Grenze von 500.000 € pro Person – dadurch kann die mögliche Ersparnis nochmals deutlich höher ausfallen.

Wichtig: Nicht der Kaufvertrag zählt

Ein häufiger Irrtum: Nicht das Datum des Kaufvertrags ist entscheidend, sondern wann der Antrag beim Grundbuchgericht eingebracht wird.

Wer die Förderung noch nutzen möchte, sollte daher ausreichend Zeit für folgende Schritte einplanen:

  • Finanzierung
  • Vertragserrichtung
  • notarielle Beglaubigungen
  • Einreichung beim Grundbuch

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit die Gebührenbefreiung genutzt werden kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

Hauptwohnsitzpflicht

Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Keine vorzeitige Veräußerung

Wird die Immobilie innerhalb von fünf Jahren verkauft oder der Hauptwohnsitz aufgegeben, müssen die erlassenen Gebühren nachträglich bezahlt werden.

Unser Tipp

Wer aktuell auf Immobiliensuche ist oder bereits eine passende Immobilie gefunden hat, sollte jetzt rechtzeitig handeln und sich frühzeitig mit Notar, Anwalt oder Finanzierungspartner abstimmen.

Gerade bei beliebten Immobilien kann die rechtzeitige Abwicklung entscheidend sein, um die Förderung noch in Anspruch nehmen zu können.

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